Stadt Königsbrunn
Kommunale Förderung: Informationen und Details
Richtlinie zur Förderung
Die Anpassung der Richtlinie zur Förderung von PV-Anlagen und netzdienliche Batteriespeicher ist am 20. Februar 2024 durch den Stadtrat verabschiedet worden. Die beschlossenen Änderungen sind in der neuen Richtlinie integriert. Das nachfolgende PDF nennt die Details der ab dem 1. Januar 2023 gültigen Richtlinie:
Förderantrag
Das Haushaltsbudget der Stadt Königsbrunn für das Jahr 2024 wurde genehmigt. Damit stehen die geplanten Fördergelder für die PV-Anlagen- und Batteriespeicherförderung ab sofort zur Verfügung.
Die Förderung einer geplanten PV-Anlage in Verbindung mit einem Batteriespeicher erfolgt über einen Förderantrag. Der Förderantrag steht hier zum Downloaden und Ausfüllen zur Verfügung: "Förderantrag PV-Anlagen"
Diesen können Sie uns zukommen lassen
- per E-Mail: energieeffizienz-klimaschutz@koenigsbrunn.de
oder
- per Post: Marktplatz 7, Abteilung "Energieeffizienz und Klimaschutz", 86343 Königsbrunn
Bitte beachten Sie:
Es werden nur PV-Anlagen und Batteriespeicher gefördert, die noch nicht beauftragt wurden.
Weitere Informationen zum Ablauf der Genehmigung einer Förderung stehen in der Richtlinie vom 1. Januar 2023.
(Stand: 3. Mai 2024)